Vereinsrecht
Non-Profit- und Not-for-Profit-Organisationen haben spezielle Bedürfnisse und rechtliche Problemstellungen zu beachten. Das für Ihre Beratung benötigte Grundverständnis Ihrer Belange und Ihrer Arbeit ist für uns selbstverständlich. Insbesondere an der Schnittstelle zwischen Ehrenamt und Hauptamt.
Wir beraten Sie von der Vereinsgründung bis zur Beratung und Verbesserung der Satzung. Bei unserer Beratung legen wir den Schwerpunkt auf die individuellen Bedürfnisse der ehrenamtlich Handelnden, da wir diese aus eigener Erfahrung mit verschiedenen Vereinen genau kennen.
Bei der Beratung in Bezug auf den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und die Vermögensverwaltung können wir auf die Erfahrungen aus der Beratung von Unternehmen zurückgreifen, sei es Vermietung und Verpachtung, Gesellschaftsrecht oder allgemeines Vertragsrecht.
Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Florian Braune, LL.M.