Bislang haben sich die EU und Großbritannien (GB) nicht auf einen Vertrag über das Ausscheiden des Landes aus der EU und dessen Folgen geeinigt. Ohne eine solche Vereinbarung, die bislang nicht absehbar ist und für die nicht mehr viel Zeit bleibt, droht ein sog. Cold-Brexit.
Mit dem Ausscheiden von Großbritannien aus der EU, werden deshalb voraussichtlich ab dem 01.01.2019 alle englischen Limiteds mit Verwaltungssitz/Zweigniederlassung in Deutschland ihre Rechtsfähigkeit verlieren, d.h. sie hören auf zu existieren und sind ggf. als GbR der Gesellschafter oder Einzelunternehmen zu betrachten. Folge des Wegfalls des sog. Haftungsmantels ist die persönliche Haftung der Gesellschafter.
Handeln Sie deshalb jetzt und wandeln Ihre Limited in eine deutsche GmbH um. Nutzen Sie den Stichtag Ihrer Bilanz (31.12.2017) und schlagen zwei Fliegen mit einer Klappe.
Für Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Florian Braune, LL.M. (florian.braune@jugitatio.de) zur Verfügung.