Lt. Stadt Freiburg müssen Eigentümer für die Müllgebühren ihrer Mieter einstehen.
Die Stadt Freiburg, so behauptet Sie in ihren Bescheiden, wurde durch die Gemeindeprüfungsanstalt angehalten von Mietern nicht bezahlte Müllgebühren bei den Eigentümern/Vermietern einzutreiben.
Grundsätzlich scheint diese „Veranlagung der Eigentümer“ rechtskonform. Die Stadt geht bei Ausstellung ihrer Bescheide einfach von der Meldeadresse aus. Hierbei ist aber unserer Meinung nach zu beachten, dass bis zum 01.11.2015 der Eigentümer/Vermieter gar keine Kontrolle darüber hatte, wer bei ihm gemeldet war. Zwischenzeitlich müssen Mieter bei der Ummeldung eine sog. Mietbescheinigung des Vermieters vorlegen. Auch beachtet die Stadt keinen Eigentümerwechsel.
Unser Rat: Sollten Sie einen Bescheid erhalten und den Mieter nicht kennen, legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein. Gerne machen wir das für Sie und prüfen die Rechtslage.
Allen anderen Vermietern raten wir vor Rückzahlung der Kaution, sich den Nachweis (ggf. durch eine Bescheinigung der Stadt) vorlegen zu lassen, dass kein Rückstand mehr besteht.