Sie haben unverschuldet einen Unfall erlitten, Ihr Fahrzeug ist in der Werkstatt und Sie erhalten einen Mietwagen. Sie gehen davon aus, dass die gegnerische Versicherung alle Kosten übernehmen wird. Ist dies wirklich so?
Mit dem Thema Mietwagenkosten werden Gerichte täglich konfrontiert. Die Rechtsprechung hierzu scheint uferlos. Die Versicherungen berufen sich auf den „Mietpreisspiegel der Firma „Eurotax Schwacke“ für das Jahr 2012. Diese Richtlinie setzt die Mietwagenkosten sehr niedrig an. Die Reparaturwerkstätten rechnen jedoch meist nach dem Wert des sog. „Marktpreisspiegels Mietwagen Deutschland 2012“ des Frauenhofer-Instituts ab, der sich wesentlich über dem Wert nach Schwacke befindet.
In der Rechtsprechung ist leider noch nicht abschließend geklärt, welche Richtwerte anzuwenden sind. Richtig erscheint daher der Mittelwert nach der sogenannten FRACKE-List. Diese Werte errechnen sich nach dem arithmetischen Mittelwert zwischen den Werten der Schwacke und der Frauenhofer Liste. Diesem Mittelweg schloss sich auch das Amtsgericht Stralsund in einer Entscheidung an.
AG Stralsund v. 11.03.14 – 13 C 3071/13, SVR 2014, 350
Wenn auch Sie Fragen zur Unfallabwicklung haben, berate ich Sie gerne.
Tipp: Bei Unfällen kann Ihnen anwaltlicher Rat bares Geld sparen. Gerade am Unfallort werden die ersten Fehler gemacht. Man steht unter Schock, ist aufgeregt, weil die Polizei kommt. Geständnisse oder Schuldanerkenntnisse werden aus Unwissenheit über die Konsequenzen abgegeben, die im Nachhinein nur schwer oder nicht reversibel sind. Die ersten Aussagen können sowohl zivilrechtlich für den Schadensausgleich, ordnungswidrigkeitenrechtlich oder sogar strafrechtlich relevant werden. Nutzen Sie daher unsere Notfallnummer (0761 / 5191484) wenn ein Unfall passiert.